So funktioniert das Teilen von selbst erzeugtem Strom mit Freunden und Nachbarn

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Energy Sharing – Neue Regelung seit Juni 2026

Vom Bundestag im November 2025 beschlossen und seit Juni 2026 in Kraft: Die Regelung zum Energy-Sharing erlaubt den Zusammenschluss von Nachbarschaften, Hausgemeinschaften oder Freunden zu Stromgemeinschaften. Wer die Details selbst nachlesen möchte, kann dies unter § 42c EnWG tun. 

 

Wie funktioniert Energy Sharing?

Statt den selbst erzeugten Solarstrom für wenige Cent ins Netz einzuspeisen, darf er nun in einer Stromgemeinschaft geteilt werden, und zwar ohne Umweg über teure Stromanbieter. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb dieser Stromgemeinschaft einen Energieliefervertrag abschließen, der den Preis regelt. Dieser kann aber auch null Euro betragen. Technisch funktioniert das Ganze aber erst, wenn der Ersatz des bisherigen Stromzählers durch den Einbau eines Smart Meters in jedem der liefernden und abnehmenden Haushalte  erfolgt ist. Dieser muss über den Netzbetreiber beantragt und von einem autorisierten Fachhandwerker ausgeführt werden. 

Solange die PV-Anlage reichlich Strom liefert, was von Mai bis September der Fall sein dürfte, lässt sich der Strombedarf ganz oder teilweise über Energy Sharing abdecken. In der übrigen Zeit wird der Strom wie bisher über das öffentliche Netz bezogen. Jeder Teilnehmer am Energy Sharing, egal ob Abnehmer oder Lieferant, hat also zwei Stromlieferverträge: Einen für PV-Strom über Energy-Sharing und einen für den Reststrom.

 

Was sind die Vorteile des Energy Sharings?

Privatpersonen, die Betreiber einer Photovoltaikanlage sind, können durch Energy-Sharing höhere Einnahmen für den nicht selbst erzeugten Strom erzielen. Für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom gibt es aktuell eine nur geringe Vergütung von 5 bis 7 Cent pro Kilowattstunde. Teilt man diesen Überschuss-Strom innerhalb der Gemeinschaft, lassen sich höhere Preise erzielen, die für die Abnehmer innerhalb der Stromgemeinschaft attraktiv sind. Bei einem Marktpreis von über 30 Cent pro Kilowattstunde ist die Teilnahme am Energy Sharing solange attraktiv, wie der Strompreis der Gemeinschaft niedriger ist. Es ergeben sich also wirtschaftliche Vorteile für beide Seiten, den Einspeiser und den Abnehmer des PV-Stroms.

 

Preisfindung im Energy Sharing

Teilt man den Strom mit Nachbarn oder Freunden, wird dieser Strom über das öffentliche Verteilnetz zu diesen transportiert. Dadurch fallen Netzentgelte an, die durch den Gesetzgeber geregelt sind. Diese liegen aktuell, also Mitte 2026, bei etwa 20 Cent pro Kilowattstunde und müssen auf den Verkaufspreis für den PV-Strom addiert werden. Für den Lieferanten innerhalb einer Stromgemeinschaft rechnet sich ein kWh-Preis somit erst ab etwa 25 bis 27 Cent. 

 

Kein Energy Sharing, aber trotzdem interessant

Nicht außer Acht lassen sollten Vermieter die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, die im Solarpaket I schon 2024 geregelt wurde. In den Fällen, in denen der PV-Strom innerhalb eines Gebäudes verkauft werden kann, also die Verteilung ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes erfolgt, fallen die Netzentgelte weg. Dadurch wird das Preismodell deutlich interessanter für beide Seiten.

Der Anschluss an das öffentlichen Verteilnetz erfolgt bei diesem Modell nur für die PV-Strom erzeugende Partei, also z.B. den im Haus wohnenden Vermieter. Dieser nutzt einen üblichen Zähler, der als Smart Meter über den Netzbetreiber installiert wird. Innerhalb des Hauses erhält jede teilnehmende Mietpartei einen internen Zähler, über den der gesamte Strombezug abgerechnet wird. Die Notwendigkeit eines Reststromvertrages entfällt. Da zumindest auch in den Wintermonaten externer Strom eingekauft werden muss, wird der Vermieter einen für ihn rentablen Strompreis ansetzen. 

Über den Autor

Axel Tropp

ist in der Mobilitätsgruppe, im Repaircafé und vor allem als Energieberater aktiv.